1. Der Richterobmann ist verantwortlich für das Richterwesen im DASV e.V.
2. Er ist verpflichtet, Richterlehrgänge abzuhalten und Richter auszubilden.
3. Alle Richter und Richteranwärter sind ihm unterstellt.
4. Auf Veranstaltungen werden die Richter und Richteranwärter von ihm eingeteilt.
5. Veranstalter oder Ausstellungsleiter können jedoch bezüglich der einzuladenen Richter Wünsche äußern.
6. Das Richtergeld für vereinseigene Richter beträgt 50,00 €.
Das Richtergeld für vereinsfremde Richter kann ausgehandelt werden, oder es richtet sich nach den Gebührensätzen des dortigen Richterwesens. Bei erfor- derlichen Übernachtungen hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Richter ordnungsgemäß untergebracht wird. Die Übernachtungskosten trägt der Veranstalter.
7. Fahrtkosten für vereinseigene Richter werden nach den gefahrenen Kilometern und nach den tatsächlichen Kraftstoffkosten berechnet.
8. Fahrtkosten für vereinsfremde Richter können ausgehandelt werden oder über die Kilometerpauschale des dortigen Vereins abgerechnet werden.
9. Richter und Richteranwärter bekommen an dem Tag der Veranstaltung nur für sich freies Essen und Trinken.
10. Zuwiderhandlungen gegen die Richterordnung gelten als Verstoß gegen die Ordnungen des Vereins und sind als vereinsschädigendes Verhalten zu betrachten.
Die Richterordnung wurde erstellt am 30.03.2001
Zu Punkt 6.: Das Richtergeld wird auf 75 € erhöht (ab 01.01.2006).
Heinrich Gepert (Richterobmann des DASV e.V und ERHC e.V.)
|